Die fünf Mitglieder des Stiftungsvorstandes werden auf jeweils acht Jahre von der Bezirksversammlung Altona gewählt; dies geschieht in aller Regel einvernehmlich zwischen den Fraktionen. Ihre Aufgabenwahrnehmung unterliegt der Kontrolle durch die staatliche Stiftungsaufsicht.
Die Stiftung ist politisch unabhängig und auch keine staatliche Einrichtung.
Im Sommer 2020 setzt sich der Vorstand wiefolgt zusammen:
Ingeborg Lachmann
Thérèse Fiedler
Charlotte Frey
Dr.Kaja Steffens
Mika Kirch als Vertreter der Familie des Stiftungsnamensgebers
Der Vorstand kommt seinen Aufgaben rein ehrenamtlich nach; eine Vergütung seiner Tätigkeit oder von Spesen erfolgt nicht. Dank der Unterstützung des Bezirksamts Altona entstehen der Stiftung auch keine Verwaltungskosten. Somit kommen die Kapitalerträge in vollem Umfang den Menschen zugute, für die sie gedacht sind – und davon gibt es leider auch gegenwärtig immer noch (zu) viele.
Zu Weihnachten 2020 standen aus den Zinserträgen des Stiftungskapitals über 3.500 Euro zur Verfügung. Damit konnte insgesamt gut 100 Altonaerinnen und Altonaern ein Wunsch erfüllt werden – Spielzeug, Winterbekleidung, Einrichtungsgegenstände, Bücher, Malsachen, Kinderfahrräder, Schwimmbad-Jahreskarten, …
Schreiben Sie an unsere Geschäftsstelle Ihren Wunsch, den ungefähren Preis dafür und weshalb Sie sich dies aus eigenen Mitteln nicht leisten können. Bedenken Sie dabei, dass wir keine "großen Sprünge" finanzieren dürfen. Teilen Sie uns auch Ihre Anschrift, Telefonnummer/Mailadresse und Ihr Geburtsdatum mit. All Ihre Angaben werden von uns selbstverständlich vertraulich behandelt.
Beachten Sie auch unbedingt Folgendes: Sie müssen ...
* mit Hauptwohnsitz im Bezirk Altona gemeldet,
* entweder höchstens 21 oder mindestens 60 Jahre alt sein,
* und wir dürfen Sie im vorigen Jahr nicht bereits bedacht haben.
Die Mittelvergabe erfolgt immer nur einmal jährlich (Anfang Dezember); deshalb muss Ihr Wunsch uns spätestens am 10. November vorliegen. Sollten Sie hingegen etwas bereits im März oder August dringend benötigen, können und dürfen wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt leider nicht helfen - das verbietet unsere Satzung.